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OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 12 A 10349/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Einreiseverweigerung gemäß dem Schengener Durchführungsübereinkommen gegenüber einer Vereinigungskirche (Mun-Bewegung); Angemessene Berücksichtigung der Interessen an der Begegnung mit einem geistigen Oberhaupt
- vereinigungskirche.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DVBl 2002, 1227 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00
Einreiseverbot für Ehepaar Mun
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 12 A 10349/99
In Bezug auf den Besuch eines Oberhaupts einer Glaubensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland setzt dies voraus, dass dieser Besuch nach der jeweiligen Glaubenslehre eine wesentliche Bedeutung für die gemeinschaftliche Ausübung der Religion hat, die über den üblichen Charakter einer gemeinsamen Begegnung hinausgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2001 - BVerwG 1 C 35.00 -). - VG Koblenz, 09.11.1998 - 3 K 938/98
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 12 A 10349/99
Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. November 1998 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz - 3 K 938/98.KO - wird zurückgewiesen.
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen …
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der - V ... e. V. - Bevollmächtigte: Aderhold, v. Dalwigk, Knüppel, Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Subbelrather Straße 15 A, 50823 Köln - gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2003 - BVerwG 1 B 288.02 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juni 2002 - 12 A 10349/99.Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juni 2002 - 12 A 10349/99.
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2005 - 8 S 108.05
Zurückweisung eines Ausländers an der Grenze als Ermessensentscheidung der …
Sie war im Gegenteil bereits Gegenstand obergerichtlicher (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juni 2002, InfAuslR 2002, 402) und höchstrichterlicher (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2003, InfAuslR 2004, 38) Rechtsprechung und ist dort im Ergebnis bestätigt worden.